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checkliste für unsere kunden

aufgrund gestiegener dokumentationspflichten verlangt das deutsche finanzamt ab sofort bei exporten in eu-mitgliedsstaaten folgende unterlagen und informationen:

  1. vollständige und exakte firmenanschrift, telefonnummer, faxnummer, emailadresse, angabe des/r gewerbezeigs/branche und, falls vorhanden, internetadresse, visitenkarte, etc.
  2. europäische umsatzsteuer identnummer
  3. handelsregisterauszug, gewerbenachweis oder amtlichen firmennachweis (z.b. durch handelskammer) in kopie
  4. passkopie des eigentümers/gesellschafters/geschäftsführers, und
  5. von ihm unterschriebene abholvollmacht im original, möglichst mit stempel, für den abholenden fahrer

können uns keine dokumente überlassen werden, aus denen ihre unternehmereigenschaft ersichtlich ist, erheben wir eine kaution in höhe von 19% des kaufpreises.

der kautionsbetrag wird ihnen sofort nach eingang folgender unterlagen zurückerstattet:
amtlicher nachweis der unternehmereigenschaft, z.b. handelsregisterauszug, gewerbenachweis, amtlicher firmennachweis oder bestätigung von wirtschaftsverbänden (handelskammer) in kopie.

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